Zertifikate
Die CE-Kennzeichnung
wird von europäischen Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie) vorgeschrieben.
(CE = Conformité Européenne = Europäische Konformität)
Die CE-Kennzeichnung besagt,
dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt.
Nur wenn eine entsprechende Richtlinie das CE-Kennzeichen für ein Produkt fordert, ist es zulässig (aber auch zwingend erforderlich) das Zeichen anzubringen. So dürfen z. B. Lebensmittel oder Bücher nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Es dient zunächst als „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat.